Ich finde, dass „arbeiten dürfen“ heutzutage ein Privileg ist.
Das Recht auf Arbeit ist das Recht, bei freier Berufswahl und Sicherung der menschlichen Würde arbeiten zu können. Dies beinhaltet keinen individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, sondern das Recht auf einen Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Es geht zurück auf Charles Fourier, der es, in der Kritik der abstrakten Rechte der französischen Revolution, als erster artikuliert hatte.
Nach Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird es als elementares Menschenrecht betrachtet; diese Erklärung ist allerdings keine verbindliche Rechtsquelle ungleich Artikel 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Artikel 1 der Europäischen Sozialcharta. Zusätzlich besteht für jede Person das gleiche Recht, bei gleicher Leistung den gleichen angemessenen Lohn bei angemessenen und befriedigenden Arbeitsbedingungen zu erhalten. Angemessen und befriedigend ist eine Entlohnung dann, wenn sie für eine menschenwürdige Existenz der Person und die ihrer Familie ausreichend ist. Zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte dient das Recht, Berufsvereinigungen zu bilden und ihnen beizutreten. Dies wird damit begründet, dass ein Mindestmaß an finanzieller Freiheit materielle Grundlage sei für zahlreiche andere Rechte und Freiheiten, die Geld oder irgendeine Art von Bezahlung oder Vergütung voraussetzen, beispielsweise Reisefreiheit oder Informationsfreiheit, das Recht auf Krankenversorgung und eine Wohnung.
Die Situation in Österreich
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7).
Manche Menschen sind in Österreich gleicher als die anderen. Inländer zum Beispiel sind gleicher als „Fremde“. Darum steht auch in der Verfassung: „Alle Staatsbürger“ (und nicht: alle Menschen) sind vor dem Gesetz gleich…
„Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit.“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 23).
Das Recht, zu arbeiten, wird durch die Allgemeine Erklärung jedem Menschen garantiert: auch Asylwerbern, auch Fremden, jedem Menschen ohne Ansehen der Person. „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf Arbeit, welches das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutze dieses Rechts.“ (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte, Artikel 6).
Österreich hält diesen Pakt nicht ein. Hierzulande gilt das „Ausländerbeschäftigungsgesetz“. Fremde sind an Bewilligungen gebunden. Neu Gekommenen, Asylwerbern vor allem, wird der Zugang zum Arbeitsmarkt radikal verwehrt.
Es gibt endlose Debatten über das Frauenpensionsalter. Derzeit ist es noch niedriger als jenes der Männer, und die Anpassung lässt noch auf sich warten. Das allerdings führt auch zu Altersarmut von Frauen. Und manche Frauen würden sehr gerne länger arbeiten.
Aber all dem steht auch das Arbeitsleid entgegen!
Es äußert sich schon in Aussagen (auch in den Medien): der furchtbare Montag, an dem man wieder arbeiten gehen muss; das wunderbare Wochenende, das nicht und nicht kommen will; Urlaub scheint überhaupt die einzig lebenswerte Zeit zu sein. So wird den (jungen) Menschen eingegeben, dass Arbeit eigentlich Leid bedeutet. Aber ist Arbeit eigentlich „Leidenszeit“? Natürlich gibt es Jobs, besonders wenn eintönige geisttötende Arbeit verrichtet werden muss, die „Leiden“ verursachen. Aber ich meine, dass Arbeit ja auch Freude macht: Jeder (Handwerker) ist letztlich stolz auf sein Produkt. Aber auch die oft zitierte „Billa-Verkäuferin“ hat nachweislich Freude an ihrer Arbeit, an der positiven Zuwendung der Kunden.
Viele stellen erst nach ihrer Pensionierung fest, wie sehr ihnen „Arbeit“ und alles, was damit zusammenhängt, abgeht. Wenn sie kein erfüllendes Hobby haben (oder Freiwilligenarbeit leisten), kommen ihnen die Sozialkontakte, die sich aus der Arbeit ergeben haben, recht bald abhanden – sie trinken und rauchen dann vermehrt, und haben – statistisch nachgewiesen – eine verkürzte Lebenserwartung gegenüber den „Arbeitenden“. Vor allem in dieser Zeit gibt es die Möglichkeit, endlich das zu tun, was man sich schon immer gewünscht hat.
Wir „Abendländer“ des 21. Jahrhunderts kennen unser Arbeitsethos. Sowohl die Antike als auch das Mittelalter verfügten über ein grundlegend anderes Verhältnis gegenüber der Arbeit. Bei den alten Griechen war körperliche Arbeit verpönt und das hochgeschätzte Philosophieren setzte Muße voraus. Im Mittelalter wurde Arbeit bis zur Reformation als Mühsal, also als Strafe aufgefasst; Augustinus betont beispielsweise, im Paradies sei „lobenswerte Arbeit nicht mühselig“ gewesen, während die Strafe in der Hölle in ewiger Arbeit bestünde. Dann kam die protestantische Arbeitsethik auf: Arbeit als Pflicht, die man nicht in Frage stellen darf.
Wir müssen selbstverständlich den richtigen Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit finden, aber sie sollten uns bei gleich wert sein; und wir sollten endlich diesen Begriff des „Arbeitsleides“ aus unserem Vokabular verbannen.