Auch das sollten wir nicht vergessen!

Und vor allem in Zukunft verhüten!

Vor 90 Jahren, am 30. Januar 1933, ernannte Reichspräsident Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Bald darauf ergriffen die Nationalsozialisten in Deutschland die totale Macht.

An diesem Tag übernahm Hitler die Führung einer Koalitionsregierung von NSDAP und nationalkonservativen Verbündeten (DNVP, Stahlhelm), in welcher neben ihm vorerst nur zwei Nationalsozialisten Regierungsämter bekleideten, dies waren Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann Göring als Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Zusätzlich zur eigentlichen Ernennung umfasst der Begriff die anschließende Umwandlung der bis dahin bestehenden parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik und deren Verfassung in eine nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip agierende zentralistische Diktatur.

Nachdem am 1. Februar der Reichstag aufgelöst worden war, schränkten die Machthaber in den folgenden, von nationalsozialistischem Terror gekennzeichneten Wochen die politischen und demokratischen Rechte durch Notverordnungen des Präsidenten ein. Als entscheidende Schritte auf dem Weg zur Diktatur gelten die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Der Reichstag verlor damit praktisch jegliche Entscheidungskompetenz. Neben vielen anderen wurden auch Parlamentarier ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslagern eingesperrt und gefoltert.

Zur Vorgeschichte: Aus dem gescheiterten Hitlerputsch vom 9. November 1923 hatten die Nationalsozialisten gelernt und für ihre „nationale Revolution“ eine „Legalitätsstrategie“ entwickelt, sich formal an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend bekräftigte Hitler im September 1930 ausdrücklich, dass seine Partei „auf dem Boden der Legalität“ stehe und nur verfassungsgemäß an die Macht gelangen wolle.

Seit dem Wahlerfolg von 1930 bemühte sich der Reichskanzler Heinrich Brüning (Deutsche Zentrumspartei), mit einer durch die Sozialdemokraten gestützten Minderheitsregierung die Verfassung und den Staat am Leben zu erhalten. So setzte Brüning ein Verbot der SS und SA durch, das auf Druck Hindenburgs und der rechtsnationalen Kräfte um Kurt von Schleicher jedoch 1932 wieder aufgehoben werden musste. Wirtschaftspolitisch gesehen verschärfte Brüning mit einem rigiden Programm des Haushaltsausgleichs die hohe Arbeitslosigkeit zusätzlich, indem er beschäftigungswirksame Staatsausgaben zurückfuhr, statt sie zu erhöhen. Seit 1932 versuchte der parteilose Reichskanzler Franz von Papen eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, um deren Massenanhang für sich selbst zu benutzen. Eine von Papen angestrebte Regierungskoalition von Zentrum, DNVP und NSDAP scheiterte allerdings an Hitlers Forderung nach der Reichskanzlerschaft für die eigene Person. Da Papen sich um die Nationalsozialisten bemühte, unterließ er es, die NSDAP zu verbieten und als staatsgefährdende Partei darzustellen. Stattdessen griff er selbst zu diktatorischen Maßnahmen, indem er als Reichskanzler die SPD-geführte Minderheitsregierung des Landes Preußen absetzte.

Das System der parlamentarischen Demokratie war schon in den Jahren seit 1930 ausgehöhlt worden, als Brüning mangels parlamentarischer Mehrheit auch mit Notverordnungen regierte. Einen weiteren Schritt weg von der (Parteien-)Demokratie bedeutete es, als Papen 1932 ein Kabinett von meist parteilosen Fachministern einrichtete („Kabinett der Barone“).

Das Zustandekommen der Mehrheiten für das Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 wurde allerdings unter Anwendung brutaler Gewaltmethoden erreicht. Trotz massiven Straßenterrors zur Einschüchterung politisch Andersdenkender war es der NSDAP zuvor in der Wahl zum achten Deutschen Reichstag nicht gelungen, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erhalten (sie erhielt 37,3 %).

Bei der Reichstagswahl im November 1932 hatte die NSDAP 33,1 % der Stimmen erhalten (und damit weniger als in der Wahl zuvor). Papen trat zurück, und der neue Reichskanzler Schleicher versuchte, eine „Querfront“ unter Einbeziehung linksorientierter Nationalsozialisten zustande zu bringen. Papen begann daraufhin, hinter dem Rücken des amtierenden Reichskanzlers Schleicher, eine Koalition mit den Nationalsozialisten zu organisieren, um diesen abzusetzen und so möglichst selbst wieder Kanzler zu werden. Hitler bestand jedoch darauf, selbst zum Kanzler ernannt zu werden. An einem späteren Treffen am 22. Januar nahmen auch Staatssekretär Otto Meissner und Oskar von Hindenburg teil. Sie überzeugten den Reichspräsidenten letztlich von der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Man vereinbarte dafür eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich (und kommissarischer preußischer Innenminister), angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen vorgesehen. Der 86-jährige Reichspräsident, der sich lange gegen eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gesträubt hatte, wurde zuletzt mit dem Hinweis beruhigt, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute. Für diesen Versuch sprach aber aus Sicht Hindenburgs nach allem auch die formale Verfassungskonformität der nunmehrigen Berufung Hitlers zum Reichskanzler.

Die Annahme allerdings, Hitler und die Nationalsozialisten in dieser Regierungskonstellation in Schach halten zu können, sollte sich als folgenschwere Fehleinschätzung erweisen. Denn die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bewirkte in Verbindung mit den weiteren Maßnahmen der Machtergreifung faktisch das Ende der Weimarer Republik. Zwar wurde während der gesamten NS-Zeit die Weimarer Verfassung formal nicht außer Kraft gesetzt. Mit der Errichtung der NS-Diktatur endeten aber ihre demokratische Funktion und ihre die Politik bindende Wirkung.

So schnell ist gegangen von der Demokratie in die Diktatur!

Auch das sollten wir nicht vergessen!

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