Das Ermächtigungsgesetz in Deutschland 1933
Es ist mir klar: Vergleiche hinken! Die Welt 90 Jahre später ist eine andere geworden. Israel ist mit anderen Problemen konfrontiert, als Deutschland damals. Aber die Gewaltenteilung zu durchbrechen, war, ist und bleibt undemokratisches Verhalten.
Am 24. März 1933: Mit seiner Verkündung tritt das am Vortag beschlossene Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, in Kraft. Damit können von der Reichsregierung beschlossene Reichsgesetze von der Reichsverfassung abweichen, womit diese im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung de facto außer Kraft gesetzt wird.
Mit diesem Gesetz übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Adolf Hitler und hob damit die für eine demokratische Staatsordnung konstituierende Gewaltenteilung auf. Das Gesetz bildete zusammen mit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar und der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 die Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Die Weimarer Verfassung verbot so genannte verfassungsdurchbrechende Ermächtigungsgesetze nicht ausdrücklich. In der Praxis wurden sie als akzeptabel angesehen, wenn sie mit derselben qualifizierten Mehrheit angenommen wurden, mit der man die Verfassung ändern konnte, also mit einer Zweidrittelmehrheit in Reichstag und Reichsrat.
Weil es absehbar war, dass die Abgeordneten der SPD dem Gesetz nicht zustimmen würden und die Abgeordneten der KPD wegen Flucht oder Verhaftung nicht erscheinen konnten, war die für ein verfassungsänderndes Gesetz nötige Zweidrittelmehrheit gefährdet. Daher änderten zunächst die Abgeordneten aller Parteien außer der SPD unter den Augen illegal anwesender bewaffneter und uniformierter SA- und SS-Angehöriger die Geschäftsordnung des Reichstags, wonach unentschuldigt fehlende Abgeordnete formal als „anwesend“ galten, bevor sie im Reichstag zur Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz schritten. Für das Erreichen der Zweidrittelmehrheit zur Annahme des Gesetzes waren wegen der Gegenstimmen der SPD die Stimmen der Zentrumspartei ausschlaggebend.
Das bedeutete, dass neue Gesetze nicht mehr verfassungskonform sein mussten, insbesondere die Wahrung der Grundrechte nicht mehr sicherzustellen war, und dass Gesetze neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden konnten. Somit erhielt die Exekutive auch legislative Gewalt. Die im ersten Artikel erwähnten Verfassungsartikel 85 Abs. 2 und 87 banden Haushalt und Kreditaufnahme an die Gesetzesform. Durch das Ermächtigungsgesetz konnten also nunmehr der Haushaltsplan und Kreditaufnahmen ohne den Reichstag beschlossen werden.
Die Gültigkeit des Ermächtigungsgesetzes betrug vier Jahre – damit wurde Hitlers Forderung „Gebt mir vier Jahre Zeit und ihr werdet Deutschland nicht wiedererkennen“ verwirklicht. (Wahrhaftig eine prophetische Aussage – wenn auch anders als gedacht.)
Das Ermächtigungsgesetz beseitigte den Rechts- und Verfassungsstaat in Deutschland. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 führte zur Entlassung bzw. Zwangspensionierung jüdischer und linker Beamter. Das Eigentum der Gewerkschaften wurde unmittelbar nach dem 1. Mai, dem „Tag der Arbeit“, eingezogen, und noch am gleichen Tag, dem 2. Mai 1933, wurden die Gewerkschaftsführer verhaftet. Schließlich wurden zwischen Mai und Juli nacheinander alle politischen Parteien außer der NSDAP verboten (abgesehen von SPD und KPD lösten sich alle anderen Parteien freiwillig auf, darunter auch die mit der NSDAP koalierende DNVP). Zuvor waren bereits alle Gemeinden und Teilstaaten des Landes „gleichgeschaltet“ worden, d. h. man hatte die föderale Gliederung des demokratischen Staates durch die zentralistische Diktatur der Reichsregierung ersetzt. Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde die Gleichschaltung der Länder vollendet.
Per Gesetz vom 1. Dezember wurde schließlich die „Einheit von Staat und Partei“ verkündet. Der nunmehr ganz von der NSDAP beherrschte Reichstag trat in den folgenden Jahren bis 1945 nur noch wenige Male zusammen; fast alle neuen Gesetze wurden von der Reichsregierung bzw. von Hitler selbst erlassen.
Das Ermächtigungsgesetz wurde zum Schlüsselgesetz für die Gleichschaltung Deutschlands auf allen Ebenen. Gesetzgebungsverfahren des Reichstags wurden bald selten; auch die Gesetzgebung durch die Reichsregierung ging immer mehr zurück (im Reichsgesetzblatt sind die auf der Grundlage von Ermächtigungsgesetzen erlassenen Gesetze an der Eingangsformel „Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen“ zu erkennen). Spätestens nach Kriegsbeginn wurden die Gesetze durch Verordnungen und schließlich durch Führerbefehle ersetzt, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führte, da die zahlreichen Führerbefehle nicht immer ordnungsgemäß verkündet wurden und sich oft widersprachen.
Das Gesetz wurde vom nationalsozialistischen Reichstag am 30. Januar 1937 um weitere vier Jahre bis zum 1. April 1941 sowie am 30. Januar 1939 bis zum 10. Mai 1943 verlängert. Am selben Tag bestimmte Hitler mittels Erlass die fortdauernde Geltung der Befugnisse aus dem Ermächtigungsgesetz ohne Befristung. Um einen Anschein von Legitimität zu bewahren, heißt es dort am Ende: „Ich [der Führer] behalte mir vor, eine Bestätigung […] durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.“ Mit dem Beschluss des Großdeutschen Reichstags vom 26. April 1942 war Hitler allerdings bereits mit uneingeschränkten Machtbefugnissen ausgestattet worden.
Am 20. September 1945 wurde das Ermächtigungsgesetz durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht des Alliierten Kontrollrats formal aufgehoben.
Das ist – leider – ein sehr guter Vergleich !
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ichgebe zu: er schmerzt mich auch!
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