Gestatten Sie mir  noch eine Bitte: diesmal an die Bundesregierung

Ich bitte um die Aufnahme von ein paar Flüchtlingskindern aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln

Diese Bitte  ist schon von vielen, gewichtigeren Persönlichkeiten geäußert worden, sie ist vielerorts erhoben worden – und noch immer ist sie nicht erfüllt worden!

Liebe Bundesregierung, soweit ich es erkennen kann, machen Sie Ihre Sache gut, wir alle wissen, dass er nicht leicht ist, aufgrund „dünner Datenlage“ und Expertendiskrepanz sicher durch diese Corona-verseuchte Zeit zu navigieren. Sie legen Ihr Hauptaugenmerk darauf, und das ist gut so.

Aber es gibt da noch eine klitzekleine Angelegenheit, derer Sie sich doch – so ganz nebenbei – annehmen könnten. Es gibt da nämlich in diesen überfüllten Lagern auf Lesbos und den anderen der Türkei so nahe liegenden Inseln, ziemlich viele „allein-reisende“ Jugendliche. Es sind meist Burschen, denn aus den Gegenden, z.B. Syrien, Afghanistan, aus denen sie kommen, lässt man Mädchen nicht allein reisen.

Einige Länder innerhalb der EU haben sich bereit erklärt, ein paar dieser Burschen aufzunehmen. Ich habe den Eindruck, dass doch auch bei uns ein paar Platzerln gefunden werden könnten, wo diese Jugendlichen unterkommen könnten, da doch schon einige Bürgermeister darauf hingewiesen haben, dass bei ihnen Unterkünfte bereitstünden.

Und es würde sich doch sehr gut machen, wenn Sie ein paar fesche Burschen, selbstverständlich auf Corona getestet, auch sonst g’schneuzt und kampelt am Flugplatz begrüßen könnten.

Und denken wir weiter: diese Burschen könnten in Familien untergebracht werden, wo sie relativ rasch die deutsche Sprache lernen könnten. Sie würden dann in diesen Orten zur Schule gehen (selbstverständlich im Wechselunterricht), und könnten ihren Mitschülern über ihr ehemaliges Heimatland und ihre Flucht erzählen. Wäre sehr lehrreich für manche junge Österreicher!

Sobald sie die Schule erfolgreich abgeschlossen hätten, könnten sie eine Lehre beginnen und sehr bald ein produktives Mitglied unserer Gesellschaft werden.  Und als neo-österreichischer Staatsbürger könnten sie dann auch wählen, und würde sich gerne daran erinnern, wer sie „damals“ am Flugplatz begrüßt hat.

Und wäre es wirklich so ein schreckliches, unlösbares Problem, wenn dann der ein oder andere Verwandte nachkäme?

Ein paar Jugendliche – bitte, damit wir uns als Österreicher wenigstens nicht schämen müssen!

 

Gestatten Sie mir  noch eine Bitte: diesmal an die Bundesregierung

Gedanken anlässlich der Verwendung der Corona-App

Über die Freiwilligkeit oder den Zwang bei der Corona-App wird heftig diskutiert. Es geht also um den Datenschutz. Es ist gut und richtig, dass sich jeder Staatsbürger um die Verbreitung seiner persönlichen Daten kümmert.

Wir haben großartige Experten zu diesem Thema in Österreich, die es zuweilen sogar „mit den ganz Großen“ in den USA aufnehmen.  Da ich selber ziemlich von Anfang an „im Computergeschäft“ tätig war, als es noch lange nicht so komplex und differenziert war, war ich auch mit der Entwicklung von Datenschutz „streckenweise“ befasst. Daher kann man davon ausgehen, dass ich zu mindestens ansatzweise weiß, wovon ich rede.

Außerdem habe ich ein Buch geschrieben – ist allerdings schon ein Zeitl her, etwas das auf diesem sich so rasch entwickelnden Gebiet schon relevant ist, namens „die Angstspirale – Wie Fundamentalismus und Überwachungsstaat unsere Demokratie bedrohen“: Auch in diesem Zusammenhang spielte der Schutz der persönlichen Daten eine zentrale Rolle.

Ich finde es immer faszinierend, wenn Menschen, die im Rahmen der sozialen Medien, so viel von sich preisgeben, dann in einem anderen Zusammenhang – wie der Corona-App – sich vehement wehren, diese einzusetzen.

Vielleicht sollten wir uns alle daran erinnern, dass die „Großen“ in der IT-Branche fast alle noch immer in den USA sitzen (China strebt diese Rolle auch an).  Denken wir nur an das von uns allen verwendete Google, das von vielen jetzt besonders geschätzte Amazon … Und in den USA sitzen auch zahlreiche staatliche Institutionen, deren Hauptaufgabe das Datensammeln ist. Diese Organisationen haben durch 9/11 einen ungeheuren Machtzuwachs – und Geldmittel – bekommen. Und diese Stellen haben die Macht, Daten von den diversen Providern „abzusaugen“. Mit den jeweiligen Rohdaten ist nicht notwendigerweise viel anzufangen, vor allem wenn sie in so unübersehbarer Menge vorhanden sind – es werden laufend neue riesige Speicher errichtet, aber durch die Kombination von Daten, die aus verschiedenen Quellen anfallen, lässt sich ein sehr genaues Bild von jedem von uns konstruieren. Das geschieht dann im „Anlassfall“.

Man sagt ja, dass Google beispielsweise mehr von jedem von uns weiß, als wahrscheinlich sein Ehepartner oder seine Freunde. Bei Google und Co. wird das, wie Sie sicher schon gemerkt haben, für Werbezwecke verwendet. Das geht soweit, dass z.B. (ein sehr beliebtes Beispiel) die Schwangerschaft einer Frau festgestellt werden kann – und sie Werbung für Baby-Sachen bekommt, bevor sie es die Tatsache der Schwangerschaft noch ihrer Familie mitgeteilt hat. Wir bezahlen ja nicht für die Nutzung von all diesen Services, womit wir aber im Austausch für die Nutzungsmöglichkeiten der Services und Daten „bezahlen“, sind unsere Daten, ja auch sehr persönliche Daten. Dabei inkludiere ich noch gar nicht die Gesichtserkennungsmöglichkeiten (die ja in China schon im Einsatz sind).

Mit der Zustimmung zu Cookies, die von vielen von uns recht leichtfertig gegeben wird, laden Sie fremde Daten auf Ihr Gerät, die von den aufgerufenen Websites stammen. Cookies speichern Informationen wie z. B. Ihre bevorzugte Sprache oder andere persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie später diese Website erneut besuchen, werden die gespeicherten Cookie-Informationen an die Seite zurück. Übermittelt. Dadurch können individuelle und für Sie passende Informationen angezeigt werden. Cookies können eine Vielzahl von Informationen beinhalten, die den Besucher persönlich identifizierbar machen (wie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer).

Vielleicht erinnern Sie sich auch an den Cambridge Analytica Skandal, Anfang 2018. Dabei hat Cambridge Analytica die persönlichen Daten von Millionen von Facebook-Profilen von Menschen ohne deren Zustimmung gesammelt und für politische Werbung verwendet. Da gab’s für den Nutzer keine „Freiwilligkeit“.

Was immer Sie abfragen – in Google z.B. lässt auf Ihr Interesse schließen, welche Bücher Sie beispielsweise auf Amazon bestellen, zeigt Ihre Neigungen. Wenn Sie die Abfragen nicht vom Computer tätigen, sondern mittels Ihres Smartphones, kann sogar festgestellt werden, wo Sie sich gerade aufgehalten haben. Und hat dort vielleicht (zufälligerweise) eine Demo stattgefunden, könnten Sie doch daran teilgenommen haben…

Werbungen sind lästig, können aber weitestgehend „ignoriert“ werden. Wenn Sie aber aus einem bestimmten – möglicherweise recht harmlosen Grund – die Aufmerksamkeit der Überwachungsbehörden wecken, dann kann recht rasch Ihr Profil aus den verschiedensten Quellen zusammengestellt werden. Wir sollten halt auch nicht vergessen, dass Geheimdienste – weltweit – zusammenarbeiten. Schon, nicht alle, aber die der westlichen Welt jedenfalls. Es gibt da „Ranglisten“, wer „wieviel“ (also Daten) von wem bekommt.

Natürlich gibt es Hürden und Fehler. Arabische Namen beispielsweise werden in lateinischen Buchstaben oft unterschiedlich geschrieben, es ist nicht immer einfach, den Zunamen einer Person zu bestimmen, das beginnt schon in der spanisch-sprachigen Welt.

Denken Sie einfach einmal darüber nach, warum „Whistle-Blower“ wie Assange z.B. von den USA so vehement verfolgt werden.

Über russische und chinesische Aktivitäten hier zu berichten, würde den Rahmen sprengen, das muss dann ein andermal erfolgen.

Aber all das haben SIE ja selbstverständlich  ohnedies schon gewusst und berücksichtigt bei Ihrer IT-Nutzung.

 

 

Gedanken anlässlich der Verwendung der Corona-App

Doch noch Wünsche an die Gemeinde Wien

„Slot“-Systen für Bäder, begrünte Innenhöfe, keine Steher vor Geschäften

Jetzt, wo die Bäderfrage gelöst zu sein scheint, und auch Wasser in den Bassins sein wird, könnte man doch ein System einrichten, welches das dichtes Anstellen vor der Kassa verhindert, ähnlich wie bei den Museen, da musste man bei bestimmten Ausstellungen auch einen Slot nehmen.

Ja, vielleicht könnte man bei seinem Antrag auf Eintrittskarte noch angeben, ob man nur „kurz“ zum Schwimmen kommt oder den ganzen Tag im Bad bleiben möchte. Dann könnte man ziemlich genau kontrollieren wie viele Menschen jeweils in einem Bad sind.

Und das wünsche ich mir auch:

Es ist doch jetzt geplant, dass auf den Dächern (von Neubauten?) überall Photovoltaik-Installationen vorgenommen werden sollen. Könnte man nicht zeitgleich empfehlen, dass in allen Häusern, in denen es Innenhöfe gibt, diese begrünt würden. Das könnte dem Klima und dem Wohlbefinden der dort wohnenden Menschen jedenfalls verbessern. Als Ausgleich für dort parkende Autos könnte Garagenplätze unterstützt werden – oder auch nicht.

Zuletzt noch ein Vorschlag:

Heute wurde die Frage gestellt, warum in Wien die Corona-Fälle wieder steigen. Naja, in der Stadt wohnen wir halt dicht aufeinander und leider werden viele von uns jetzt schon ein bisserl schlampig. Man geht ungeniert in Geschäfte – ohne Maske, beim Vorübergehen, Überholen, etc. achtet man nicht mehr so genau auf den Abstand. Polizei ist auch auf den Straßen weniger vertreten …  Und der Verkehr ist auch schon ein wenig dichter geworden, dass man als Fußgänger nicht mehr so leicht auf die Fahrbahn ausweichen kann.

Wäre es nicht möglich, Geschäfte zu veranlassen, auf ihre Steher mit (reduzierter) Ware auf den engen Gehsteigen vorläufig zu verzichten. (Es wirkt onedies „ramschig“, was das Stadtbild betrifft.) Es gibt enge Gehsteige, auf der Fahrbahn parken Autos und Leute oft zu zweit – gustieren die Billigware auf dem Gehsteig vor dem Geschäft.  Es ist mir schon klar, die Geschäfte haben lange geschlossen gehalten bzw. mussten geschlossen halten. Jetzt möchten sie halt schnell wieder etwas verkaufen, vielleicht sogar ohne Gewinn, um ihre Liquidität wieder zu stärken. Ich weiß aber nicht, wie man auf diesen engen Gehsteigen den Abstand halten kann – Warten, bis die „Gustierer“ endlich fertig sind? Sie bitten, Platz zu machen … Dies ist doch alles,  so finde ich, nicht ganz zumutbar, oder?

Doch noch Wünsche an die Gemeinde Wien

Christas zornesrote Ärgernisgreislerei

Zu dem Streit um zwei arbeitsfreie Fenstertage für Lehrer

Auch Lehrer haben in dieser Corona-Zeit Hervorragendes geleistet. Sie haben sich sehr schnell umstellen müssen, um „ihren“ Kindern zu Hause Home-Schooling zu ermöglichen. Kindern, die höchst unterschiedlich ausgestattet waren, die einen hatten Zugang zu einem elektronischen Rechner, den anderen musste man die Aufgaben zuschicken. Gerade elektronisch funktionierte nicht alles so klaglos, nichts war standardisiert, nichts war vorher organisiert worden.  Schwimmen musste man im Wasser lernen. Andere musste man mühsam erreichen, mehrmals anrufen, Sozialarbeiter benachrichtigen. Man musste die Arbeiten, die nicht rechtzeitig abgeliefert worden waren nachfordern, dann musste das alles korrigiert werden, den Kindern retourniert werden, ihnen die Fehler erklärt werden – einzeln!

Manchmal waren die Netze nicht schnell, der eigenen Computer überlastet etc.

Mit einem Wort, es war nicht einfach, mit dieser völlig neuen Situation umzugehen. Und, die Lehrer und Lehrerinnen haben sie bravourös gemeistert.

Manche von Ihnen werden nicht so viel Zeit dafür benötigt haben, als Sie sonst in der Schule und mit Hausarbeiten-Korrigieren  verbringen, weil sie ein gutes Gerät zu Hause hatten und souverän damit umgehen können, andere von Ihnen werden anfangs sehr viel mehr Zeit benötigt haben, als sonst, da Sie mit einer derartigen Situation erst umgehen haben lernen müssen.

Manche Eltern sind – spät aber doch – draufgekommen, dass „Lehrer-Sein“ eine durchaus fordernde, zuweilen herausfordernde, anstrengende Tätigkeit sein kann.

Aber jetzt stellt sich eine neue Herausforderung! Der geteilte Unterricht.  Aber, wie wir gehört haben, soll primär bereits das Gelernte wiederholt werden, und nicht viel neuer Stoff vermittelt werden. Damit ist hoffentlich nicht so viel Vorarbeit notwendig.

Zu Ihrer Leistung kann man Ihnen nur gratulieren!

Und was macht Ihre Standesvertretung – die Gewerkschaft: sie schreit Zeter und Mordio, weil Sie, die Lehrer an zwei Fenstertagen arbeiten müssen! Dabei hat sich ohnedies – wahrscheinlich im Hinblick auf diese Gewerkschaftsvertreter – niemand getraut, Ihnen zuzumuten, vielleicht noch in die ursprünglich geplanten Ferien hinein zu arbeiten, um dann doch den gesamten Stoff eines Jahres zu vermitteln.

Zwei Tage Mehrarbeit – unzumutbar? Das haben viele nicht verstanden, die jetzt im Gegensatz zu Ihnen ein gekürztes Gehalt bekommen oder gar arbeitslos geworden sind.

Ich gehe davon aus, dass dieser Aufschrei der Gewerkschaft nicht mit Ihnen abgestimmt war. In der Zwischenzeit haben sich – wie ich höre, die „Wogen geglättet“ und es sei eher darum gegangen, dass die Gewerkschaft das Gefühl hatte, übergangen worden zu sein. Minister und Gewerkschaftsboss haben sich verständigt.

Aber schade ist es doch, dass damit vielen – vielleicht nur manche, das weiß ich nicht – sich in ihrer Meinung der „faulen Lehrer, mit ihren zweimonatigen Sommerferien“ bestärkt gefühlt haben.

Schade, wobei selbst diese, sofern sie schulpflichtige Kinder haben, grad draufgekommen sind, wie aufwändig der Lehrerberuf doch ist!

 

Christas zornesrote Ärgernisgreislerei

Was die Großglockner-Hochalpenstraße mit der Corona-Krise zu tun hat

Zur Erinnerung: die 1000 Mark Sperre 1933

Der Österreichische Tourismus war schon immer „von den Deutschen“ abhängig. Das war in der Zwischenkriegszeit so und das ist jetzt wieder so. Und als der deutsche Außenminister Maas gemeint hat, „Ischgl darf sich nicht wiederholen“ ist mir umgehend die 1000 Mark Sperre aus der Zwischenkriegszeit eingefallen.

Nun, die Situation ist heute eine grundsätzlich andere und es geht auch nicht um Politik und Wirtschaft, sondern es geht heute um Wirtschaft und Gesundheit oder vielleicht besser – Gesundheit und Wirtschaft. Und wir leben heute in funktionierend demokratischen Systemen.

Die Tausend-Mark-Sperre war eine Wirtschaftssanktion, die am 29. Mai 1933 von der deutschen Reichsregierung gegen Österreich verhängt worden war, und die am 1. Juli 1933 in Kraft trat. Deutsche Staatsbürger mussten fortan beim Grenzübertritt nach Österreich dem Deutschen Reich eine Gebühr von 1.000 Reichsmark zahlen, ausgenommen im kleinen Grenzverkehr. Ziel war die Schwächung der österreichischen Wirtschaft, die schon zu dieser Zeit stark vom Tourismus abhängig war. Die Sperre wurde nach dem Juliabkommen vom 11. Juli 1936 wieder aufgehoben.

Das politische Ziel war, durch diese Maßnahme den Sturz des Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß herbei zu führen. Vorgeschobener Auslöser der Maßnahme war die Ausweisung des bayerischen Justizministers Hans Frank aus Österreich. Frank gehörte zu den führenden Nationalsozialisten im Deutschen Reich, er zählte zur Alten Garde Hitlers. Anlass seiner Ausweisung war, dass er in einer Rede in Graz am 15. Mai 1933 mit der aktiven Einmischung der deutschen Regierung in die österreichische Innenpolitik gedroht hatte, da Österreich ja „deutscher Teilstaat“ sei.

Die finanzielle Hürde erwies sich als wirksam. Der Anteil deutscher Touristen am österreichischen Fremdenverkehr betrug 1932 ca. 40 %. Die Gesamtzahl der Übernachtungen sank von 19,9 Mio. im Jahr 1932 auf 16,5 Mio. im darauffolgenden Jahr. Der Tiefpunkt wurde im Jahr 1934 mit 15,9 Mio. Nächtigungen erreicht. Allein in Tirol wurde ein Rückgang der Übernachtungen von 4,4 Millionen (in den Jahren 1929/1933) auf 500.000 (in den Jahren 1933/38) verzeichnet. Die Sperre hatte auch massive Auswirkungen auf die Universitätslandschaft. Nicht nur an der Universität Graz waren viele reichsdeutsche Studenten immatrikuliert gewesen, die danach zu Hunderten wieder an deutsche Universitäten wechselten.

Vielleicht ist dazu anzumerken, die Wirkungen der Ende der 1920er einsetzenden Weltwirtschaftskrise – mit ihren vielen Arbeitslosen – zeitgleich mit der 1000 Mark Sperre ihren Höhepunkt erreichten.

Die österreichische Regierung entwickelte auch damals eine Reihe von Maßnahmen, um dem starken Nächtigungsrückgang entgegenzuwirken, während von einzelnen Fremdenverkehrsgemeinden mit Forderungen nach einer Einigung mit Deutschland interveniert wurde. Neben massiven Unterstützungen für die marode Hotellerie wurde die Fremdenverkehrswerbung in anderen Gebieten intensiviert, großangelegte Kinderferienaktionen gestartet, Vergünstigungen für längere Reisen mit der Österreichischen Bahn angeboten und Druck auf Beamte ausgeübt, ihren Urlaub in Österreich zu verbringen (bis hin zu zusätzlichen Urlaubstagen, abhängig von der Destination). Zahlreiche lokale Projekte erhöhten die Attraktivität von österreichischen Reisezielen. Eines der bedeutendsten Beispiele ist die 1935 eröffnete Großglockner-Hochalpenstraße.

Während die Zahl der deutschen Reisenden massiv zurückging, konnten vor allem 1934 und 1935 auffallende Zuwächse im österreichischen Binnentourismus verzeichnet werden. Auch die Nächtigungen von Reisenden aus anderen Ländern konnten teilweise auffallende Wachstumsraten verzeichnen. Ob die Filmindustrie ebenfalls dabei eine Rolle gespielt hat? Es waren nämlich zahlreiche Filme entstanden, die vor allem um Touristen aus anglo- und frankophonen Ländern warben. Z.B. „Singende Jugend“, dieser Film zeigt die Wiener Sängerknaben auf der neu eröffneten Großglockner-Hochalpenstraße. Ein Modell für die heutige Situation?

Der Tourismus ist in Österreich nach wie vor ein sehr wesentlicher Wirtschaftszweig. Im Jahr 2019 stiegen die Übernachtungen sowohl von Gästen aus dem Ausland (plus 2,1 Prozent auf 112,72 Millionen) als auch von Urlaubern aus dem Inland (plus 1,4 Prozent auf 39,93 Millionen). Stolz wurde berichtet: Bei den Übernachtungen wurde im Kalenderjahr mit 152,64 Mio. Nächtigungen (plus 1,9 Prozent) erstmals die 150-Millionen-Marke geknackt. Spitzenreiter bei den Übernachtungen blieb Tirol mit 49,9 Millionen Nächtigungen, gefolgt von Salzburg (rund 30 Millionen) und Wien (17,6 Millionen). Die Übernachtungen von Urlaubern aus den wichtigsten Herkunftsländern wiesen ebenfalls Zuwächse auf. Bei Gästen aus Deutschland gab es ein Nächtigungsplus von 0,7 Prozent auf 56,66 Millionen – der Höchstwert wurde im Jahr 1981 mit 66,0 Mio. erreicht. Die Nächtigungszahl aus dem zweitwichtigsten Herkunftsmarkt Niederlande stieg um 3,1 Prozent auf 10,35 Millionen Übernachtungen. Im Jahr 2019 kamen 70.000 chinesische Gäste – vor allem nach Wien und Salzburg. Oft war dabei schon von Overtourismus die Rede.

In die Wintersaison 2019/20 ist der österreichische Tourismus noch positiv gestartet. In den ersten zwei Monaten November und Dezember wurden 17,40 Millionen Übernachtungen verzeichnet, das waren um 4,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Dann kam die Corona-Krise auch nach Europa, und dann kam Ischgl.

Lokal kam es recht bald zum Lockdown, innerhalb der EU kam es zu Grenzsperren. Die behördlich verfügten Betriebsschließungen im Rahmen des Lockdowns wegen der Coronavirus-Pandemie ab der zweiten März-Hälfte haben dem Tourismus enorm geschwächt. Die Nächtigungen gingen im März um 59 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück. Im Lockdown wurden alle Hotels gesperrt und nun wird unter Auflagen gestattet sie Ende Mai wieder zu eröffnen. Der österreichische Tourismus dringt auf eine Öffnung der Grenze zu Deutschland, da Deutsche sowohl im Winter wie auch im Sommer einen Großteil der Gäste ausmachen.

Was wir Österreicher jedenfalls tun können ist, heuer Urlaub in unserem schönen Land zu machen – wie einst, in der Zwischenkriegszeit!

 

Was die Großglockner-Hochalpenstraße mit der Corona-Krise zu tun hat

Zu Strafsystemen – früher und jetzt, besonders anderwo

Gedanken anlässlich der Strafrechtsreform in Saudi-Arabien

Zumeist bin ich schon sehr froh im Hier und Heute zu leben, auch in Corona Zeiten.

Ich lese, dass Saudi-Arabien eine „Strafrechtsreform“ durchführt. Prügelstrafen werden abgeschafft. Künftig sollen Verurteilte in dem Königreich entweder eine Geldbuße zahlen, eine Gefängnisstrafe erhalten oder gemeinnützige Arbeiten verrichten. Sie erinnern sich sicher in diesem Zusammenhang noch and den Blogger Raif Badawi. Er wurde wegen angeblicher Beleidigung des Islam zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockschlägen verurteilt, die er in wöchentlichen Etappen erdulden sollte. Doch ein Video von den ersten Stockschlägen im Jahr 2015 löste einen internationalen Aufschrei aus, der den bis heute inhaftierten Badawi vor weiteren Schlägen schützte. Die Bestrafung mit öffentlichen Stockschlägen war als Demütigung gedacht; wie andere archaischen Strafen, etwa die Steinigung, wurden die Prügel nur relativ selten vollzogen. Die Abschaffung soll deshalb vor allem ein Signal sein. Aber nach einer Zählung von Amnesty International hat Saudi-Arabien im vergangenen Jahr 184 Häftlinge durch Enthauptung hingerichtet – mehr als je zuvor.

Aber ganz klar ist mir das dann doch nicht. Soweit ich weiß, steht es der Religionspolizei doch zu bei Übertreten der Sittlichkeitsregeln durch Frauen (z.B. die Burka einen Hauch zu kurz, der Niqab verrutscht) noch immer zu, diese Frauen „an Ort und Stelle“ auszupeitschen. Das erfolgt(e) meist auf die Waden. Würde das auch unter die Abschaffung fallen? Darüber habe ich nichts gefunden.

Auch dürfen minderjährige Verbrecher in Saudi-Arabien nicht mehr hingerichtet werden. Die Todesstrafe für Minderjährige wird durch eine Haftstrafe von höchstens zehn Jahren ersetzt.

König Salmans Sohn, Kronprinz Mohammed bin Salman (MbS), wird als treibende Kraft hinter den Justizreformen gesehen. Während er versucht, das Land zu modernisieren und Investitionen aus dem Ausland zu gewinnen, geht er zugleich hart gegen Liberale, Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler, moderate Kleriker und andere vor. International stand Mohammed 2018 in der Kritik, als der saudische Journalist Jamal Khashoggi in der Türkei von einem saudischen Spezialkommando getötet wurde.

Aber nicht nur in Saudi-Arabien wird heutzutage noch streng – körperlich – bestraft: In Katar, Jemen und Iran ist die Enthauptung noch heute als Strafe vorgesehen. Der einzige Staat, der jedoch noch Enthauptungen durch das Schwert vornimmt, ist Saudi-Arabien. Mögliche Verbrechen dabei sind Vergewaltigung, Ehebruch, Mord, Hexerei, Apostasie (Abwendung aus einer Religionszugehörigkeit) oder der Handel mit Betäubungsmitteln.

Besonders streng ist das Gesetz in Singapur: Für den Besitz von mehr als 500 Gramm Cannabis oder 30 Gramm Kokain droht beispielsweise bereits die Todesstrafe durch Erhängen. Weitere Delikte mit derselben Folge sind Mord, Mordauftrag, Landesverrat und illegaler Schusswaffengebrauch. Das kann dort auch Ausländer treffen. Neben Singapur vollstrecken die Todesstrafen durch Hängen noch Ägypten, Irak, Iran, Japan, Jordanien, Libyen, Pakistan und Malaysia.

Zahlreiche andere Länder vollstrecken Todesstrafen durch Erschießen, darunter China, Vietnam und auch Weißrussland, welches als einziges europäisches Land noch die Todesstrafe kennt.

Die jahrtausendalte Hinrichtungsart Steinigung ist leider noch heute in einigen vom Islam geprägten Ländern Praxis. Darunter sind Afghanistan, die indonesische Provinz Aceh, Iran, Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Auch Homosexuellen droht in Brunei die Todesstrafe durch Steinigung. Grundlage dafür ist die Scharia, die im weiten Sinne die religiösen und rechtlichen Normen im Islam regelt. Besonders perfide war der Fall eines 13-jährigen Mädchens in Somalia, das 2008 erst von drei Männern vergewaltigt und später wegen Ehebruchs gesteinigt wurde.

Prügelstrafen drohen in Singapur, in einigen Ländern Afrikas, im Nahen Osten und Südostasien sind sie jedoch noch gesetzlich vorgesehen.

Der IS untermauert seinen Anspruch auf Macht durch Hinrichtungen, darunter auch viele Massenhinrichtungen und beruft sich dabei auf seine Interpretation der Scharia. Häufig werden Bildaufnahmen über die sozialen Medien verbreitet, welche von dem IS als Propaganda für die eigene Sache gesehen werden.

Nicht zu vergessen sind die Amputationen (früher Abhacken) von Händen und Beinen für Diebe in manchen Ländern.

Auch in manchen Bundesstaaten der USA wird noch fleißig hingerichtet, sei es mit Giftspritzen, mit dem Elektrischen Stuhl oder durch Erschießen.

In der Vergangenheit – wenn man so historische Romane liest, kommen noch viel grausamere Folter-Todesstrafen vor. Uns allen bekannt ist das Kreuzigen, bei den Römern für Nicht-Römer sehr verbreitet, oder das Pfählen – im Osmanischen Reich beliebt. Auch Vierteilen wurde eingesetzt, besonders durch Ziehen von Armen und Beinen durch Pferde in verschiedene Richtungen.

Viele Frauen wurden – meist wegen angeblicher Hexerei – auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Eine der für mich erschreckendsten Todesstrafen war im Altertum der „Bronze-Bulle“. Dieser Bulle war aus Bronze gefertigt und besaß eine Eingangsöffnung. In dem Bullen konnten Menschen eingesperrt werden. Die Folter wurde durch Erhitzen des Bullen vorgenommen. Je stärker das Feuer desto kürzer das Leiden des Eingesperrten. Die Hilferufe der Menschen sollen wie Schreie eines Bullen geklungen haben. Dieser Effekt soll durch ein kompliziertes Luftgängesystem hervorgerufen worden sein.

Ich nehme an, Sie verstehen jetzt meine Zufriedenheit über das Leben hier und jetzt!

 

 

Zu Strafsystemen – früher und jetzt, besonders anderwo

Vor nunmehr 61 Jahren haben wir geheiratet

Ende April 1959 haben wir geheiratet, am 29. fand die standesamtliche Trauung statt und am 30. April  1959 heirateten wir kirchlich. Mitte Juni 2018 ist mein Mann gestorben. Wir waren also fast 60 Jahre verheiratet.

Wenn ich mich so zurückerinnere fallen mir manche unwichtigen Kleinigkeiten ein, vieles, wichtigeres – habe ich leider einfach vergessen.

Die standesamtliche Hochzeit war sehr einfach, kein besonderes Gewand, etwas das ich schon besaß und das „passend“ schien.   Der Ort der Handlung war das Standesamt in der Währinger Straße, anwesend waren nur die Trauzeugen – beide hatte mein Mann ausgesucht, eine Tatsache, die meine Eltern etwas ärgerte, die Mutter meines Mannes und meine Eltern. Es wurden keine Photos gemacht. Hinterher gingen wir in unsere damalige Wohnung, auch in der Währinger Straße, ein paar Schritte stadteinwärts. Weil wir nicht genug Sessel hatten für alle, wurden ein paar Pölster eines Sofas aufeinandergestapelt um genügend Sitzgelegenheiten beim Tisch zu schaffen. Meine Mutter hatte den Imbiss selbst vorbereitet, ich kann mich noch an die Schinkenrollen und die gefüllten Eier, Jour Gebäck dazu, erinnern. Welches Dessert – vielleicht waren es doch Erdbeeren mit Schlag?  – es gab, oder ob wir Wein oder auch Sekt (wahrscheinlich) getrunken haben, das ist mir entfallen.

Die kirchliche Hochzeit fand in der Jesuitenkirche statt (wo wir dann auch unsere Goldenen Hochzeit gefeiert haben). Die Wahl der Kirche hatte mein Mann getroffen. Der Grund dafür war, dass er als Jugendlicher in dieser Kirche ministriert hatte.  Damals, also bei unserer Grünen Hochzeit – hatte es gerade vorher in der Kirche gebrannt, der Brandgeruch hing noch immer im Raum und ein Teil der Kirche war eingerüstet.

Mein Hochzeitskleid war aus weißem Samt (Annahme: Ende April ist es in Kirchen ziemlich kalt), von einer Schneiderin nach meinen Vorstellungen angefertigt. Es sollte aber später noch verwendbar sein:  daher konnte man problemlos später die Ärmel heraustrennen und das „teure Stück“ dann weiterhin für Bälle zum Einsatz bringen. Ein Stirnband – geflochten aus Samtstreifen – hielt einen kurzen Schleier. Dieser stammte aus der Stickerei des Mannes meiner Cousine (Schleier-Stickerei, schon damals kein gut gehendes Geschäft mehr). Die Haare hatte ich mir selbst gelegt, und geschminkt habe ich mir nur die Lippen.

Da mein Mann mit Willy Elmayer-Vestenbrugg – dem Rittmeister und späteren Tanzschulbetreiber – gut bekannt war (er hat als Ghostwriter für ihn fungiert) unterstützte uns dieser bei unserer Hochzeit. Er hatte dafür gesorgt, dass mein Mann einen Stresemann zu Hochzeit trug. Diese Kleidung besteht   einer schwarz-grau gestreiften Hose, einem einreihigen anthrazitfarbenen Sakko, einer hellgrauen Weste, einem weißen Hemd mit Umschlagmanschetten, die mit Manschettenknöpfen geschlossen werden, und einer silbergrauen Krawatte. Zum Stresemann werden schwarze Schuhe getragen. (Dieses gute Stück hängt noch immer im Kasten bei uns – ich bringe es nicht über mich, es wegzugeben).

Ich hatte ein wunderschönes Brautbukett, das mein Mann bei „der“ Blumenhandlung am Opernring erstanden hatte.  Leider gibt es diese Blumenhandlung, mit der wunderschönen originellen Schaufenstergestaltung  seit einigen Jahren nicht mehr.

Aber nicht nur die Kleidung bestimmte Willy Elmayer, er stellte uns auch sein repräsentatives Auto zur Verfügung. Außerdem „ordnete“ er den Ein- und Auszug in und aus der Kirche: wer mit wem in welcher Reihenfolge zu gehen hatte – jedenfalls ein Neffe meines Mannes und eine Nichte von mir streuten Blumenblättert. Die Damen trugen Hut. Die Pernitzer Verwandtschaft meiner Mutter fügte sich nur ungern den Anweisungen von Willy Elmayer.

Getraut hat uns Pater Diego Götz – ebenfalls von meinem Mann gewählt – ein sehr eleganter und wortgewaltiger Dominikaner. Er war damals Studenten- und Künstlerseelsorger und gehörte dem Kreis um Otto Mauer an. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass mir nicht in Erinnerung geblieben ist, welche Worte mir in meine Ehe mitgegeben worden sind.

Nach der Brautmesse kamen die Gratulanten. Damals war es nicht üblich eine Agape zu veranstalten. Also wurde nur gratuliert, erst kam die Verwandtschaft, Freunde, sowohl meines Mannes als auch meine, eine große Abordnung aus der Redaktion der Presse (ich kann mich noch an Fritz Molden und Milan Dubrovich erinnern). Ich erinnere mich nur dunkel – ich war doch sehr aufgeregt, ob damals schon ein Regierungsmitglied unter den Gratulanten war, wenn kann es nur Bruno Kreisky gewesen sein, der damals halt noch nicht so prominent war. Einige wenige Bürokolleginnen von mir waren dann auch noch anwesend – ich arbeitete damals in der Atombehörde.  An viele Blumen kann ich mich auch noch erinnern.

Hinterher fuhren wir – die anderen gingen zu Fuß – ins nahe gelegene Hotel Austria, wo unser Brautessen stattfand. Mein Vater kannte jemand dort in der Leitung des Hotels. Es waren eigentlich nur die nächsten Verwandten, Eltern, Geschwister der Eltern z.T. , der Bruder meines Mannes mit seiner Frau, Trauzeugen – mit Ehefrau bzw. Verlobter,  die an diesem Essen teilnahmen.  Das Essen bestand aus drei Gängen einer Suppe (wahrscheinlich einer Rindsuppte mit Einlage), Schnitzel mit Erdäpfel- und Vogerlsalat. An das Dessert kann ich mich nicht erinnern, und wenn es eine Hochzeitstorte gegeben hat, muss die recht unspektakulär gewesen sein, denn ich habe keine Ahnung mehr, ob es überhaupt eine gab oder wie, wenn vorhanden, sie ausgeschaut hat.

Das Fest dauerte nicht sehr lang, bald löse sich die Gesellschaft auf – nur der Bruder meines Mannes wäre noch gerne sitzen geblieben …

Mein Mann und ich eilten jeweils nach nach Hause (jeweils das elterliche) um uns umzuziehen. Dann kam mein Mann mit gepacktem Auto in die Währungerstraße um mich abzuholen. Ich packte meine Koffer dazu in den Kofferraum – meine Mutter wollte uns unbedingt noch Campingsessel mitgeben, die einerseits nicht mehr ins Auto passten, das damals noch sehr klein war, und auf gings: Hochzeitsreise

Dazu ein andermal!

 

 

Vor nunmehr 61 Jahren haben wir geheiratet

Zur Überwindung der Angst

War es Angst-Schüren? Und wenn ja, war es zulässig oder nicht und warum?

Jetzt wird Österreichs Regierung vorgeworfen, dass sie bewusst die Angst vor Corona geschürt hätte. Ich möchte mich nicht in eine innenpolitische Debatte mischen, aber „Angstmache“ kann ja einen guten Grund gehabt haben. Der Grund war wohl, dass man den Menschen die Gefährlichkeit der Situation bzw. ihrer womöglich „falschen“ Haltung klarmachen wollte.

Es geht darum, ob gesagt worden ist: die Bevölkerung solle „Angst vor Ansteckung“ haben. Handelte es sich um eine Kommunikationsstrategie, die die beschlossenen Maßnahmen verdeutlichen sollte? Als ein Beispiel für erfolgreiche Krisenkommunikation diente der Umgang Großbritanniens mit einer Masernepidemie, bei der man erfolgreich mit der Angst der Bevölkerung gespielt habe. Dienten diese Aussagen dazu, diese Angst zu schüren:

„Die Wahrheit ist: Es ist die Ruhe vor dem Sturm. Und wie grausam dieser Sturm sein kann, das merkt man, wenn man in unser Nachbarland Italien schaut“ – Warnung des Kanzlers vor trügerischer Sicherheit in der Corona-Krise am 30. März.

„Wir werden auch in Österreich bald die Situation haben, dass jeder irgendjemanden kennt, der an Corona verstorben ist.“  Kurz ebenfalls am 30. März in einer ORF ZiB Spezial.

Und die darauffolgende – wohl rhetorische – Frage ist dann wohl: hätte sich die Bevölkerung dann auch wirklich an die so strengen Regeln gehalten, wenn sie keine Angst vor Ansteckung gehabt hätte? Wollte man bewusst erzielen, dass die Menschen vor einer Ansteckung Angst haben sollen oder Angst davor, dass Eltern oder Großeltern sterben.

Ging es in erster Linie um Angst schüren, Furcht sähen und Panikmache? Wurde wirklich versucht, das Gefühl zu vermitteln: Habt so viel Angst wie möglich und haltet alles von euch fern von dem, das irgendwie dazu führen könnte, dass euer Leben bedroht wird. Aber Angst lähmt auch – das eigene Denken “ – Angst schüren ist eines der mächtigsten Werkzeuge, um Menschen zu manipulieren und um ihnen den eigenen Willen aufzudrängen.

Es geht wohl um die alte Frage, ob Freiheit oder Sicherheit das höhere Gut wäre.

Die Opposition hält nun „bewusst Angst-Schüren“ für eine Skandal der Sonderklasse. Den Menschen sei die Wahrheit stets zumutbar. „So geht man mit Menschen nicht um. So etwas tut man nicht.“ Die Opposition klagt weiter über Kriegsrhetorik.

So, ich bin halt jetzt einer der „Menschen“, mit denen man nicht so umgehen sollte.

Ich halte das aber weitgehend für eine Diskussion unter Politikern unterschiedlicher Couleur, und es gibt viele Menschen, die nicht jede Pressekonferenz, jede Äußerung von Politikern dauernd verfolgen. Sie lesen auch nicht immer alle Zeitungen, in denen derartige Fragen erläutert werden, wie lesen auch wahrscheinlich diesen Blog nicht. Auch mir ist die Berichterstattung über „Corona“ zuweilen zu viel geworden und ich habe Abstinenz geübt. Viel ist mir, so glaube ich – dann doch nicht entgangen.

Also ich meine, dass es schon notwendig war, den Menschen drastisch vor Augen zu führen, welche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Corona-Regeln drohen könnten. Ja, es ist zu Stürmen auf Supermärkte gekommen, zugegeben, auch das Klopapier ist einige Tage lang ausgegangen. Aber sonst ist doch noch nicht so viel passiert?  Vielleicht sind wir vor einiger Zeit wirklich davorgestanden, dass die Situation „explodiert“ wäre, wären die Maßnahmen nicht etwas zurückgenommen worden.  Aber ich habe den Eindruck, dass das Einhalten der Regeln, die ja nach wie vor gelten, derzeit schon etwas lax geworden ist. Ich sehe in dieser Laxheit wirklich eine Gefahr eines Wiederanstiegs der Corona-Infektionen. Vielleicht bezichtigen Sie mich jetzt der Paranoia.

Ich verstehe ja die Angst der Opposition: Angst ist auch ein Politikum. Sie ist das Fundament von Diktaturen. Ohne Angst könnten sich autoritäre Herrscher nicht an der Macht halten. Unter der derzeit herrschenden Isolation der Einzelnen aber auch der einzelnen Staaten gedeiht die Angst wie unter einer Glocke.

Die Corona-Krise ist noch nicht ausgestanden, die Wirtschaftskrise ist im Anlaufen und die Umweltkrise begleitet uns sowieso unentwegt. Wir müssen alle drei Krisen bewältigen, möglichst mit Mitteln, die allen drei Gebieten dienen. Also fürchten wir uns nicht, denn das wird gar nicht einfach sein und uns allen viel abverlangen. Angst wäre dabei ein schlechter Begleiter. Sie lähmt nämlich das Denken und Tun – und das können wir derzeit gar nicht gebrauchen. Denn zu Tode gefürchtet, ist auch gestorben.

Zur Überwindung der Angst

Gedanken zum Marshallplan für Europa

Viel wird jetzt im Zusammenhang mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, der vor 75 Jahren stattgefunden hat, über die Wiederaufbaumaßnahmen gesprochen.

Wir stehen heute auch wieder vor der Aufgabe eine in der Corona-Krise „heruntergefahrene“ Wirtschaft wiederaufzubauen – unter gänzlich anderen Voraussetzungen.  Ja, sogar Ursula von der Leyen spricht von einem „Neuen Marshallplan für Europa“.

Was war dieser Marshallplan und was hat er bewirkt, dass er von Wirtschaftspolitikern immer wieder zitiert wird, als Modell für den Wiederaufbau von zerstörten Regionen (z.B. Naher Osten).

Der Marshallplan, offiziell European Recovery Program (kurz ERP) genannt, war ein großes Konjunkturprogramm der Vereinigten Staaten von Amerika, das nach dem Zweiten Weltkrieg dem an den Folgen des Krieges leidenden Westeuropa und den USA zugutekam. Es bestand teils aus Krediten, vor allem jedoch aus Rohstoffen, Lebensmitteln und Waren.

Das 12,4-Milliarden-Dollar-Programm wurde am 3. April 1948 vom Kongress der Vereinigten Staaten verabschiedet und am selben Tag von US-Präsident Harry S. Truman in Kraft gesetzt. Es dauerte vier Jahre, bis zum Juni 1952. Im gesamten Zeitraum (1948–1952) leisteten die USA bedürftigen Staaten der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD, Gründungsname OEEC) Hilfen im Wert von insgesamt 13,12 Milliarden Dollar (entspricht heute rund 139 Milliarden Dollar).

Das Programm wurde nach dem US-Außenminister und Friedensnobelpreisträger des Jahres 1953 George C. Marshall (Amtszeit 1947 bis 1949) benannt, auf dessen Initiative es zurückgeht. Das Programm hatte drei Ziele:

  • Hilfe für die notleidende und teilweise hungernde Bevölkerung Europas
  • Eindämmung des Einflusses der Sowjetunion und des Kommunismus (siehe Containment-Politik) sowie
  • Verhinderung eines wirtschaftlichen Einbruchs mit Auswirkung auf die Absatzmärkte der USA.

Die Sowjetunion und die mittel- und osteuropäischen Staaten wurden ebenfalls zu den Beratungen über die Hilfe der USA eingeladen. Die Sowjetunion zog sich jedoch bald daraus zurück und verbot auch den unter ihrem Einfluss stehenden europäischen Staaten jede Teilnahme.

Die Subventionen wurden in Dollar geleistet, mit denen Waren und Investitionsgüter importiert werden konnten. Diese Subventionen mussten nicht zurückgezahlt werden. Die Regierungen mussten jedoch den Gegenwert der ihnen zugewiesenen Dollarbeträge in Landeswährung in Sonderfonds (Gegenwertfonds) einzahlen. Diese Sonderfonds dienten zu 95 Prozent der Förderung des nationalen Wiederaufbaus.

Österreich erhielt als einziger Staat, der (teilweise) von sowjetischen Truppen besetzt war Marshallplan-Hilfe. Das Abkommen zwischen den USA und Österreich wurde am 2. Juli 1948 geschlossen; danach erhielt Österreich die Mittel als Grants (Geschenk) in Form von Sachgütern. Im Gegenzug musste Österreich den Schilling stabilisieren und den Staatshaushalt möglichst ausgeglichen halten. Die Sowjetunion ließ sich die Zustimmung in der alliierten Kommission mit einem anderen Wechselkurs für ihre Barvermögen abkaufen.

Die erhaltenen Waren mussten zum Inlandspreis verkauft werden. Die Einnahmen aus diesen Verkäufen mussten auf ein Counterpart-Konto eingezahlt werden. Warenlieferungen erfolgten bis 1953 und erreichten einen Wert von ungefähr einer Milliarde Dollar. Die US-Regierung übergab das Counterpart-Konto mit einem Guthaben von 11,2 Milliarden Schilling am 1. Juli 1962 an Österreich; aus diesem entstand der ERP-Fonds, der seit 2002 von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws), der Förder- und Finanzierungsbank der Republik Österreich, verwaltet wird.

Die Förderungen für Österreich waren relativ hoch. Dafür gab es zwei Gründe: Zum einen war Österreich vor dem Zweiten Weltkrieg sehr schwach industrialisiert und musste erst eine Industrie errichten, zum anderen wurde die sowjetische Besatzungszone von den Sowjets wirtschaftlich ausgebeutet (die USIA-Betriebe lieferten keine Steuern an den Staat ab). Im Gegensatz zu Deutschland brauchte Österreich zwar keine Reparationen an die Sowjetunion zu zahlen, aber: „Die Sowjetunion erhält für eine Geltungsdauer von dreißig Jahren Konzessionen auf Ölfelder, die 60 % der Ölförderung in Österreich im Jahre 1947 entsprechen […] Die Sowjetunion erhält Ölraffinerien mit einer jährlichen Gesamtproduktion von 420.000 Tonnen Rohöl […] Die Sowjetunion erhält die in Ungarn, Rumänien und Bulgarien gelegenen Vermögenswerte der DDSG“. Auch wegen der Propagandawirkung im Kalten Krieg galt Österreich als besonders förderungswürdig.

Der Marshallplan war aber letztlich ein „Kind des Kalten Krieges“. Eine Siegermacht „befand“ über einen zerstörten Kontinent. Eine Situation die sich grundlegend von der heutigen unterscheidet.

Aber wie könnte man (von der Leyen) sich hier und heute einen derartigen Plan vorstellen?  Was wäre das Ziel? Und woher sollten die Mittel kommen, die diesen „Wiederaufbau“ finanzieren könnten? Konkret sind aus Brüssel noch keine Vorschläge gekommen, im Gegenteil, man lässt die Nationalstaaten gewähren, die ihre Grenzen wiederaufgerichtet haben, die in manchen Fällen ihre demokratischen Werte über den Haufen geworfen haben und in Richtung totalitäre Staaten segeln. Man hat nichts (?) außer freundlichen Bitten geäußert, um die Bekämpfung der Corona Folgen zu koordinieren, man beschwört ein hohes „Europäisches Budget“. Ich kann mir derzeit kaum vorstellen, dass viele Länder bereit sein werden, Geld für diese Europäische Budget aufzubringen, da sie sich derzeit bereits höchst verschulden, um z.B. die Probleme der Arbeitslosigkeit in ihren Ländern zu bekämpfen.

Ich bin – wie ich schon mehrmals geäußert habe – eine glühende Europäerin. Aber so wie es derzeit ausschaut, gebe ich diesem Gebilde „EU“ wenig sinnvolle Zukunftsaussichten. Ich teile die Sorgen des EU-Wirtschaftskommissars Paolo Gentiloni, der vor dem Zerfall er Union warnt. Noch sind wir nicht so weit, aber jetzt wäre der optimale Zeitpunkt um gemeinsam eine (Grüneres) Europa aufzubauen. Aber es müsste nicht verwaltet, sondern geführt werden.

Gedanken zum Marshallplan für Europa

Manchmal habe ich das Gefühl gerade erst aus dem Hausarrest entlassen worden zu sein

Aber es war ja nur eine Quarantäne  …

Hausarrest – das war eine Strafe, die in meiner Kindheit noch durchaus üblich war. Hausarrest diente in der Kindererziehung als Strafe. Es wird dem Kind untersagt (außer für den Schulbesuch o. ä.), die elterliche Wohnung zu verlassen. Der Hausarrest als Strafmittel wurde üblicherweise für wenige Tage ausgesprochen, nicht selten aber auch für längere Zeiträume wie Wochen oder Monate. Langer Hausarrest gilt heute als eine der schwerwiegendsten Strafen ohne direkte Gewaltanwendung.

Heutzutage werden während dieser Zeit z. B. auch Fernseh- und Computernutzung verboten. Das gilt für das „Heute“, in meiner Kindheit gab es weder Fernsehen noch Computer.

Nach dem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, als das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Das Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist verboten. Die Ächtung von Gewalt in der Erziehung besteht aber schon mehr als ein Dutzend Jahre.

Das alte österreichische Strafgesetz aus dem Jahre 1852 sah neben Arrest ersten und zweiten Grades auch Hausarrest vor. Es wurde am 27. Mai 1852 beschlossen und trat am 1. September 1852 in Kraft und war bis zu seiner Aufhebung am 1. Januar 1975 insgesamt 123 Jahre in Kraft. Der Hausarrest konnte gegen bloße Angelobung, sich dem Haus nicht entfernen zu dürfen oder mit der Aufstellung einer Wache ausgesprochen werden. Dem Verurteilten war es bei Androhung von Strafe verboten das Haus in irgendeiner Form zu verlassen. Bei Übertretung wurde die noch übrige Arrestzeit in öffentlichen Gefängnissen vollzogen. Die kürzeste Arrestzeit konnte zwischen vier bzw. zwanzig Stunden verhängt werden, die längste bis zu sechs Monaten.

2010 wurde der Hausarrest in Österreich wieder eingeführt. Hausarrest wird auch in Rechtsstaaten als Maßnahme diskutiert und in manchen Ländern bereits eingesetzt. Hier wird der Arrest als Haftersatz oder Präventivmaßnahme bei gesetzlicher Grundlage und richterlicher Anordnung angewandt. Technisch wird ein solcher Arrest meist mit elektronischen Fußfesseln realisiert, die vom Festgesetzten getragen werden und per GPS seinen Aufenthaltsort aufzeichnen.

Denn Hausarrest kann auf öffentlich-rechtlicher Grundlage als eine Form der Freiheitsentziehung verhängt werden. Dabei lassen sich drei Konstellationen unterschieden:

  • Sanktion (Hausarrest anstelle von Freiheitsstrafe)
  • Sicherung der Sanktionierung (Hausarrest anstelle von Untersuchungshaft)
  • Gefahrenabwehr

Hausarreste werden insbesondere in Staaten mit autoritären Regimen aus politischen Gründen verhängt. Die staatliche Autorität verbietet es hierbei einem Oppositionellen oder Dissidenten, seine Wohnung zu verlassen. Ebenso gilt oft ein Besuchsverbot und Telefon- oder Internetverbindung werden unterbrochen. Hierdurch soll dessen politische Arbeit erschwert bzw. unterbunden werden. Ein solcher Hausarrest wird unter rechtsstaatlichen Maßstäben kritisiert, da er meist nicht als Strafe für rechtswidriges Handeln, sondern willkürlich ohne gerichtlichen Beschluss oder in Schauprozessen aus politischen Gründen verhängt wird.

Es gibt berühmte Beispiele von Hausarrest sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart.

Einer davon war Galileo Galilei (*1564 in Pisa; † 29. Dezember 1641 in Arcetri bei Florenz). Er war Philosoph, Mathematiker, Ingenieur, Physiker, Astronom und Kosmologe. Viele seiner Entdeckungen, vor allem in der Mechanik und der Astronomie, gelten als bahnbrechend. Er entwickelte die Methode, die Natur durch die Kombination von Experimenten, Messungen und mathematischen Analysen zu erforschen, und wurde damit einer der wichtigsten Begründer der neuzeitlichen exakten Naturwissenschaften. Berühmt wurde er auch dadurch, dass die katholische Kirche ihn verurteilte; erst 1992 rehabilitierte sie ihn.

Im September 1632 bestellte der Papst Galilei nach Rom ein. Mit Bitte um Aufschub, ärztlichen Attesten, langwieriger Anreise und obendrein Quarantäne infolge der Pestepidemie verging jedoch der gesamte Winter. Er wurde er offiziell vernommen und musste für 22 Tage eine Unterkunft der Inquisition beziehen. Hierauf fand der Prozess im Dominikanerkloster statt. Zunächst leugnete Galilei, auf die Dialogform seines Werkes verweisend, das kopernikanische System gelehrt zu haben. Nachdem er seinen Fehlern abgeschworen, sie verflucht und verabscheut hatte, wurde er zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt und war somit der Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen entkommen. Galilei blieb nach dem Urteil unter Arrest in der Botschaft des Herzogtums Toskana in Rom. Nach wenigen Wochen wurde er unter die Aufsicht des Erzbischofs von Siena gestellt, der allerdings sein glühender Bewunderer war und ihn nach Kräften unterstützte. In Siena konnte er seine tiefe Niedergeschlagenheit über den Prozess und seinen Ausgang überwinden.

Nach fünf Monaten, im Dezember 1633, durfte er in seine Villa Gioiella in Arcetri zurückkehren, blieb jedoch unter Hausarrest, verbunden mit dem Verbot jeglicher Lehrtätigkeit. Nicht einmal krankheitshalber durfte der Hausarrest unterbrochen werden. Gemäß dem Urteil hatte er über drei Jahre lang wöchentlich die sieben Bußpsalmen zu beten; diese Verpflichtung übernahm – solange sie noch lebte – seine Tochter Suor Celeste. Zudem wurden seine sozialen Kontakte stark eingeschränkt. Immerhin war es ihm gestattet, mit seinen weniger kontroversen Forschungen fortzufahren und seine Töchter im Kloster San Matteo zu besuchen. Sämtliche Veröffentlichungen waren ihm verboten, jedoch führte er einen ausgedehnten Briefwechsel mit Freunden und Gelehrten im In- und Ausland und konnte später zeitweilig Besucher empfangen.

Galilei starb am 8. Januar 1642 in Arcetri. Ein feierliches Begräbnis in einem prunkvollen Grab, das der Großherzog vorgesehen hatte, wurde unterbunden. Er wurde zunächst anonym in Santa Croce in Florenz beigesetzt. Erst ungefähr 30 Jahre später erfolgte die Kennzeichnung des Grabes mit einer Inschrift. Die heute vorhandene repräsentative Grabstätte in Santa Croce wurde erst 1737 fertiggestellt.

Wir waren in den letzten Wochen nicht in Hausarrest, sondern in Quarantäne, obwohl es sich zuweilen wie Hausarrest anfühlte.

Manchmal habe ich das Gefühl gerade erst aus dem Hausarrest entlassen worden zu sein